Leistungen

Privatpersonen

Einzelpersonen, Eheleute

Freie Berufe

Z.B. Architekten, Ärzte, Dolmetscher, Journalisten, Heilpraktiker

Gewerbetreibende / Einzelkaufleute

Selbstständige verschiedenster Branchen

Kleinere Unternehmen

Beratung von mehr als „1-Person“-Betrieben auf Anfrage

Wer sich heute mit den Sozialen Netzwerken auseinandersetzt, kann sich ihnen nur schwer entziehen: die Influencer. Diese haben sich im Laufe der Zeit zu einer ernstzunehmenden, neuen Berufsgruppe entwickelt, die mit ihrer Tätigkeit – je nach Followeranzahl – Geld verdient. Hierbei handelt es sich selbstverständlich um Einnahmen, die versteuert werden müssen.

Fragen wie „Handelt es sich bei meiner Tätigkeit als Influencer um einen Hauptberuf?“ und „Sind unentgeltliche Produkte eigentlich zu versteuern?“ spielen hier eine besonders wichtige Rolle.

Kurz: es braucht einen Steuerberater, der diese – noch vergleichsweise neue Branche – kennt, um optimal zu beraten. Wir stehen Ihnen mit Hinblick auf alle wichtigen Fragen, unter anderem zur Kleinunternehmerregelung, Freibeträgen und Anmeldungen als Gewerbe, zur Verfügung!

Wer seine Produkte online verkauft oder verkaufen will, wird unter anderem mit verschiedenen

  • Marktplätzen (z.B. Amazon, eBay, Rakuten, Etsy),
  • Shopsystemen (z.B. Shopify, Magento),
  • Warenwirtschaftssystemen (z.B. sage, JTL, plentymarkets),
  • Buchhaltungs-/Rechnungssystemen (z.B. easybill, sevDesk, lexoffice, Amainvoice) sowie
  • Zahlungsdiensteanbietern (z.B. Klarna, Paypal),

aber auch mit verschiedensten Schnittstellenanbietern (z.B. Taxdoo, Candis) konfrontiert. Hierbei fällt es vielen mittlerweile schwer, den Überblick zu behalten, die passende Lösung oder gar den Einstieg zu finden.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass gerade der Einstieg in den Onlinehandel heutzutage Dank Amazon & Co. sehr leicht sein kann, oftmals relativ schnell bereits beachtliche Umsätze generiert werden können, hierbei aber meist kein oder ein nur geringes kaufmännisches Verständnis vorhanden ist, welches dazu führen kann, dass viele Unternehmungen nach ein paar Jahren (unnötig) insolvent sind.

Hier empfehlen wir dringend einen Steuerberater von Beginn an mit einzuschalten, der dabei unterstützt, direkt das passende Set-up zu finden. Mit Blick auf steuerliche Aspekte stellen sich unzählige Fragen, z.B. bezüglich der richtigen Wahl der Rechtsform, Nutzung der Kleinunternehmerregelung oder welche steuerlichen Besonderheiten daneben zu beachten sind, ob die Produkte nur im Inland oder auch ins Ausland verkauft werden, wo die Waren gelagert werden usw.

Es ist wichtig, auf einen Steuerberater vertrauen zu können, der sich auf eCommerce fokussiert hat und dementsprechend weiß, wie vielseitig die Anforderungen hier sein können – egal, ob in nationaler oder internationaler Hinsicht.

Die steuerlichen Anforderungen, die im Zusammenhang mit dem breitgefächerten Bereich der Versicherungsvermittlung beachtet werden müssen, sind extrem komplex. Dieser Aspekt zeigt sich vor allem mit Hinblick auf die Regelungen, die mit Hinblick auf das Umsatzsteuergesetz gelten. Denn: laut gesetzlicher Regelung sind die Umsätze, die aus der Tätigkeit als Vertreter bzw. Makler im Versicherungswesen generiert werden, von der Umsatzsteuer befreit.

ABER: die Auszahlung der Provisionen fällt beispielsweise nicht unter diese Befreiung. Hierbei handelt es sich lediglich um eines von vielen Beispielen, die immer wieder beweisen, wie wichtig ein umfassender Erfahrungsschatz für eine kompetente Beratung im Versicherungsbereich ist.

Um hier klare Grenzen ziehen und die verschiedenen Sachverhalte einordnen zu können, braucht es nicht nur das steuerliche Fachwissen, sondern auch Kenntnis über Verträge und andere einschlägige Dokumente.

Wir beraten Sie selbstverständlich auch umfassend mit Hinblick auf die Regelungen zum internationalen Steuerrecht. Auf Basis unserer Kompetenz und unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über die entsprechenden Kenntnisse – sowohl im In- als auch im Outboundbereich. Wir haben in der Vergangenheit bereits mit vielen Unternehmen zusammengearbeitet, die sowohl national als auch international am Markt agieren.
Sprechen Sie uns gern mit Hinblick auf Länder und Regionen an, die für Ihr Unternehmen im Fokus stehen.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch im Zusammenhang mit einer möglichen Anwendung und den Auswirkungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA).

Mit Hilfe eines modernen Tax Compliance Management Systems kann – vereinfacht ausgedrückt – die klassische Steuerkorrektur von der Steuerhinterziehung abgegrenzt werden. Die Nutzung dieser Möglichkeiten wird beispielsweise dann aktuell, wenn sich zeigt, dass ein betrieblicher Fehler einen Einfluss auf die Steuerhöhe hatte und dieser nun nachträglich korrigiert werden muss.

Um hier in rechtlicher Hinsicht Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung auszuschließen, ist es wichtig, den Verdacht auf ein vorsätzliches Verhalten widerlegen zu können.

Wer hierbei auf einschlägige, innerbetriebliche Kontrollsysteme setzt, kann die entsprechenden Vorgänge dokumentieren und gegebenenfalls aufzeigen, das nach „bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt wurde.

Wir stehen Ihnen mit allen Fragen rund um das Tax Compliance Management System, eine mögliche Selbstanzeige und ihre Folgen und klassische Steuerkorrekturen beratend zur Seite.

Zu unserem umfassenden Leistungsportfolio gehört es unter anderem auch, unsere Kunden mit Hinblick auf nationale und internationale Steuerdatenaustauschstandards zu beraten. Hierzu zählen u.a. der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), der Common Reporting Standard (CRS), das Qualified Intermediary (QI) Regime, das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) oder die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen (DAC 6). Aber auch andere banksteuerliche Themengebiete decken wir mit ab.

Weiterhin haben wir uns in diesem Zusammenhang z.B. auch auf die Quellensteuerberatung und die Durchführung von Erstattungsverfahren fokussiert. Auf Basis der jeweils aktuellen Gesetzeslage beraten wir Sie individuell, kompetent und zielgerichtet und stellen so sicher, dass alle Voraussetzungen für eine korrekte Abwicklung erfüllt werden.

Im Rahmen der Kontoeröffnung verlangen Banken seit einigen Jahren das Befüllen steuerlicher Selbstauskunftsformulare für FATCA und CRS, sowie der US IRS W-Formulare (z.B. W8-BEN, W8-BEN-E, W8-IMY) zur Beantragung von Quellensteuervergünstigungen auf z.B. US-Dividenden.

U.a. die Ermittlung des Rechtsträgerstatus, die Erklärung der „Limitation of Benefits (LOB’s)“, die Wahl der richtigen W-Formulare, aber auch nur die korrekte Bestätigung der steuerlichen Ansässigkeiten stellt viele vor Herausforderungen. Und Falschangaben können ungewollte Rechtsfolgen nach sich ziehen, die neben Falschmeldungen der Banken an ausländische Finanzbehörden im schlimmsten Fall – neben Geldbußen – die Strafverfolgung in den USA bedeuten kann.

Gerne beraten wir Sie und unterstützen bei der Befüllung der Formulare.

Sie haben Fragen ?

Nutzen Sie einfach unser Kontatformular.